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Der Beitritt einer GmbH als Komplementärin zu einer bestehenden KG fällt unter den Befreiungstatbestand des § 26 Abs 3 UmgrStG (Wiesner, RWZ 4/2000, 108)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2000/653ÖStZ 2000, 313 Heft 12 v. 15.6.2000

Der Autor bespricht die Entscheidung des VwGH vom 16.12.1999, 99/16/0205, wonach bei Beitritt einer GmbH als Komplementärin zu einer bestehenden KG der Befreiungstatbestand des § 26 Abs 3 UmgrStG erfüllt ist. Die bisher als Mitunternehmer an der ursprünglich reinen Personengesellschaft beteiligten Kommanditisten erlangen dadurch nach dem KVG Gesellschafterrechte an der „neuen“ Kapitalgesellschaft gegen Übertragung der bisherigen MU-Anteile an der reinen Personengesellschaft auf die „neue“ Kapitalgesellschaft.

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