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Zusätzliche Bedeutungen der Buchführungsgrenzen des § 125 BAO (Hilber, FJ 4/2000, 97)

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2000/637ÖStZ 2000, 312 Heft 12 v. 15.6.2000

Aufgrund von Neuerungen im Steuerrecht bzw Standesrecht der Wirtschaftstreuhänder hat die Bedeutung der Wertgrenzen des § 125 BAO eine starke Ausweitung erfahren. Zum einen wurde der Berufsumfang des gewerblichen Buchhalters sowie des selbstständigen Buchhalters an diese Grenzen geknüpft; zum anderen sind die Grenzwerte bei der Prüfung der Anwendung einer der neuen Pauschalierungsmöglichkeiten zu beachten.

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