Aufgrund von Neuerungen im Steuerrecht bzw Standesrecht der Wirtschaftstreuhänder hat die Bedeutung der Wertgrenzen des § 125 BAO eine starke Ausweitung erfahren. Zum einen wurde der Berufsumfang des gewerblichen Buchhalters sowie des selbstständigen Buchhalters an diese Grenzen geknüpft; zum anderen sind die Grenzwerte bei der Prüfung der Anwendung einer der neuen Pauschalierungsmöglichkeiten zu beachten.