Vergütungen, die eine in Österreich ansässige Versicherungsexpertin von einer deutschen Versicherungsgesellschaft für den Aufbau einer Organisationsstruktur erhält, wobei ihre Tätigkeit in der Schulung von in Deutschland und in Österreich tätig werdenden selbstständigen Versicherungsvertretern am gewerberechtlichen Standort in Deutschland und in einer Betreuung der Versicherungsvertreter bei Geschäftsabschlüssen vor Ort (in Österreich und Deutschland) besteht und überwiegend auf österr Staatsgebiet ausgeübt wird, sind nach Auffassung des BMF besteuerungsmäßig zwischen Österreich und Deutschland aufzuteilen.