Vergütungen, die eine in Deutschland ansässige, in Österreich beschränkt steuerpflichtige Künstlerin auf Grund ihrer Verpflichtung für Gastspielauftritte auf freiberuflicher Basis von einem österr Landestheater bezieht, unterliegen gem Art 8 Abs 2 letzter Satz DBA-Deutschland der inländischen Besteuerung, die im Steuerabzugsweg wahrzunehmen ist. Dem Steuerabzug unterliegt der volle Betrag der Einnahmen, einschließlich der vom Veranstalter übernommenen Reise- und Unterkunftskosten (Abschn 106 Abs 4 EStG 1984). Allerdings kann gem § 102 Abs 1 Z 3 EStG 1988 die Besteuerung auf der Grundlage des in Österreich erzielten Nettoeinkommens beantragt werden. Dafür ist idR jenes FA zuständig, in dessen Amtsbereich die inländische Berufstätigkeit vorwiegend ausgeübt wird. (SWI 2000, 146)