Eine Einbringung von österreichischen Kapitalanteilen in ausländische Körperschaften gem Art III UmgrStG ist nach § 19 Abs 2 Z 5 leg cit seit 1. 1. 1997 nur mehr gegen Anteilsgewährung oder wenn ausschließlich österr Anteilsinhaber an der ausländischen Körperschaft beteiligt sind, möglich. Unter den in § 16 Abs 2 UmgrStG normierten Voraussetzungen führt diese Einbringung zur Aufwertung der eingebrachten Kapitalanteile. Der Artikel untersucht diese Bestimmung anhand verschiedener in der Literatur vertretener Auffassungen und der Ansicht des BMF.