Im Rahmen von Betriebs- und Lohnsteuerprüfungen wird vor allem dann, wenn Steuerpflichtige auf Grund eines DBA Steuerfreiheit für ihre Auslandseinkünfte in Anspruch nehmen, zunehmend die Frage nach der Besteuerung im Ausland gestellt und um Vorlage von Besteuerungsnachweisen ersucht. Der Autor legt dar, unter welchen Voraussetzungen der Steuerpflichtige nach Auffassung des BMF verpflichtet ist, derartige Nachweise beizubringen und behandelt die Folgen einer Nichtvorlage.