Am 12. 4. dJ wurde ein Bericht über die Verbesserung des Zugangs der Steuerbehörden zu Bankinformationen (Improving Access to Bank Information for Tax Purposes, OECD, 2000) veröffentlicht, der die rechtspolitisch sensible und international heftig umstrittene Materie des Bankgeheimnisses iZm Steuerverfahren behandelt. Ein stufenweiser Maßnahmenkatalogs sieht die generelle Identitätsfeststellung von Bankkunden, die Aufgabe eines allfälligen Erfordernisses nationaler Steuerinteressen im Rahmen der Beantwortung ausländischer Amtshilfeersuchen sowie den Zugang zu Bankinformationen im Finanzstrafverfahren vor. Als Idealziel wird die völlige Beseitigung des Bankgeheimnisses gegenüber den Steuerbehörden für steuerliche Zwecke angestrebt, ohne hiefür allerdings einen genauen Terminplan festzusetzen. Form und Inhalt der empfohlenen Maßnahmen nötigen aus österr Sicht zu keiner unmittelbaren Änderung der Bankgeheimnisgesetzgebung, zumal - mit Ausnahme des letztgenannten Punktes - den OECD-Erfordernissen auf dem Boden der bereits geltenden Rechtslage bzw der beabsichtigten Maßnahmen iZm den Anonymitätsbeschränkungen ohnedies bereits Genüge getan wird. Eine substantielle "Verschärfung" des österr Bankgeheimnisses erscheint allerdings im Lichte dieses - von allen OECD-Staaten einhellig angenommenen - Berichts nicht realistisch.