Der neue Richtlinienvorschlag zur Änderung der 6. MWSt-Richtlinie (KOM [1998] 660) versucht, die gegenwärtigen Regeln zur Bestimmung des Steuerschuldners einzuschränken. Weiters gibt es neue Bestimmungen zum Bevollmächtigten bzw Steuervertreter. Überdies soll es zu einer Änderung der Entstehung des Steuertatbestandes bei Dauerleistungen kommen.
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