Nach der bisherigen Rechtsprechung des EuGH sei davon auszugehen, dass die Einheitlichkeit der Leistung auch nach der 6.EG-Richtlinie weit auszulegen sei.
Europarecht
Nach der bisherigen Rechtsprechung des EuGH sei davon auszugehen, dass die Einheitlichkeit der Leistung auch nach der 6.EG-Richtlinie weit auszulegen sei.
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