Nach Auffassung der Autoren werden die Regelungen des UStG 1994 zum Unternehmensbereich von Körperschaften öffentlichen Rechts den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben vielfach nicht gerecht. Im ersten Teil ihrer Abhandlung befassen sie sich mit der Einbeziehung von Körperschaften öffentlichen Rechts in das Umsatzsteuerrecht und mit den Unternehmen der öffentlichen Hand im Gemeinschaftsrecht.