Durch das IRÄG 1997 wurde TP 10 GGG wesentlich geändert und nach Auffassung des Autors durch die (rückwirkende) Vorschreibung von festen Pauschalgebühren anstatt von größenabhängigen Tausendsatzgebühren europarechttauglich gemacht.
Durch das IRÄG 1997 wurde TP 10 GGG wesentlich geändert und nach Auffassung des Autors durch die (rückwirkende) Vorschreibung von festen Pauschalgebühren anstatt von größenabhängigen Tausendsatzgebühren europarechttauglich gemacht.