Der Beitrag analysiert den Terminus der „Erwerbsunfähigkeit“, dessen Interpretation sich weder aus dem Gesetzestext selbst noch aus den Erläuterungen ergibt. In diesem Rahmen wird die Erwerbsunfähigkeit im Pensionsrecht untersucht, eine alternative Auslegung anhand § 35 EStG in Betracht gezogen sowie die Rechtslage in Deutschland skizziert.
§ 37 EStG