Schuldzinsen, die mit der Anschaffung einer Beteiligung zusammenhängen, müssen bei einer Körperschaft nach der neuen Rechtsprechung des VfGH zumindest teilweise berücksichtigt werden. Mayr / Walter haben sich in f, für einen aliquoten Abzug nach dem Verhältnis von steuerpflichtigem Veräußerungsgewinn und steuerfreien Dividenden ausgesprochen. Nach Ansicht von Lang führe dies zu unsachlichen Ergebnissen.