ErlassrundschauÖStZ 1999, 127 Heft 6 v. 15.3.1999
Das Bundesministerium für Finanzen teilt mit, dass sich der Gesetzeswortlaut des § 13 Abs 1 UmgrStG hinsichtlich der Rückwirkungsfiktion nur auf zurückliegende Umgründungsstichtage bezieht.