Im Anwendungsbereich des EStG 1988 vorgenommene Teilwertabschreibungen sind bei Veräußerung der internationalen Schachtelbeteiligung steuerwirksam gegenzurechnen. Ein Berufungssenat der FLD für Tirol ist in einer Entscheidung nunmehr davon ausgegangen, dass sich die Verpflichtung zur Gegenverrechnung auch auf noch im Anwendungsbereich des EStG 1972 geltend gemachte Teilwertabschreibungen erstreckt. Der Autor setzt sich mit den Argumenten dieser Entscheidung kritisch auseinander.