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Entrichtung der Abgaben bei Selbstanzeige des Haftenden (Fellner, SWK 2/1999, S 39)

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 1999, 122 Heft 6 v. 15.3.1999

Voraussetzung der strafbefreienden Wirkung einer vom Haftenden erstatteten Selbstanzeige ist nach § 29 Abs 2 FinStrG unter anderem, dass die sich aus der Selbstanzeige ergebenden (verkürzten) Beträge, für die der Anzeiger zur Haftung herangezogen werden kann, den Abgaben- und Monopolvorschriften entsprechend entrichtet werden. Der Autor zeigt auf, dass die Anwendung dieser Bestimmung in der Praxis Schwierigkeiten bereitet.

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