Die im Rahmen des AbgÄG 1998 beschlossene Ergänzung der BAO bewirkt, dass buchhaltungsrelevante Wiedergaben von Eintragungen in Bücher und Aufzeichnungen auf Verlangen auch auf Datenträgern zur Verfügung gestellt werden müssen. Die organisatorischen Auswirkungen dieser Änderung würden allerdings einen erheblichen Mehraufwand für die Unternehmer und Steuerberater mit sich bringen.