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Neues Abzugsverbot für „Bestechungsgelder“ an ausländische Beamte

Die erste Seite aktuellÖStZ 1999, 81 Heft 5 v. 1.3.1999

Das BMF bereitet derzeit einen Erlass vor, der die Neufassung des § 20 Abs 1 Z 5 EStG 1988 durch das AbgÄG 1998 näher erläutert. Die erwähnte Bestimmung wurde insoweit geändert, als Geld- und Sachzuwendungen, deren Gewährung oder Annahme mit gerichtlicher Strafe bedroht ist, auch dann nicht abzugsfähig sind, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit Ausfuhrumsätzen stehen.

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