Zunächst ergibt sich aus § 14 Abs 12 EStG 1988 idF des AbgÄG 1998 mangels eines Verweises au § 14 Abs 7 Z 7 EStG 1988 eindeutig, dass für die Jubiläumsgeldrückstellung keine Wertpapierdeckung erforderlich ist. Seltsamerweise findet sich aber dann in Art I Z 13 des AbgÄG 1998 eine Inkrafttretensregelung betreffend Wertpapierdeckung für Jubiläumsgeldrückstellungen (Anfügen einer Z 33a im § 124b EStG 1988). Diese Inkrafttretensregelung ist versehentlich in das BG geraten.