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Die fragwürdige Rolle der Umsatzsteuer bei Inkassoleistungen im Zivilrecht (Grabher/Gasser, ÖStZ 21/1998, 549)

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, KammerumlageÖStZ 1999, 40 Heft 3 v. 1.2.1999

Nach der Rechtsprechung des EuGH zählen Verzugszinsen und Mahnspesen nicht zum umsatzsteuerpflichtigen Entgelt, sondern stellen nicht steuerbaren Schadenersatz dar. Inkassoleistungen der Inkassounternehmen werden dagegen nach wie vor brutto an die Schuldner weiterbelastet. Im Beitrag wird dargelegt, daß diese Bruttoabrechnung zu einer konsumentenschutzrechtlich bedenklichen Situation führen könne.

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