Der Beitrag befasst sich mit dem Erlass vom 28.03.1995, AÖF 126/95, mit dem das BMF einen neuen Begriff, nämlich die „pauschale Einzelwertberichtigung“ eingeführt hat. Er umschreibt im einzelnen die Kriterien einer gruppenweisen Forderungsbewertung. Abschließend kommt er zum Ergebnis, dass der Ansatz einer, die handelsrechtliche Pauschalwertberichtigung übersteigenden, steuerlichen pauschalen Einzelwertberichtigung in der Handelsbilanz nicht möglich sei.