Durch den Erlass des BMF vom 12.03.1998, AÖF 83/1998, werde § 131 Abs 1 BAO im Hinblick auf die Zulässigkeit der Buchführung im Ausland sehr restriktiv interpretiert. Der Beitrag behandelt die Frage, ob diese Auslegung den Intentionen des Gesetzgebers entspricht und inwieweit dadurch europarechtliche Vorschriften verletzt werden.
§ 131 BAO