Das VfGH Erk 02.10.1998G 72/97G 247/97, stellt nicht nur eine konsequente Problemstellung der Ergebnisse des KommunalsteuerErk VfSlg 14.805/ 1997 dar, sondern wirft sowohl zur gebührenrechtlichen Situation der ÖBB als auch allgemein zur verfassungswidrigen Befreiungsbestimmung weitere Fragen auf.