Der EuGH wird am 4. 2. 1999 die mündliche Verhandlung vor der Fünften Kammer des GH hinsichtlich der allfälligen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Steiermärkischen, Tiroler und Kärntner Tourismusabgaben abhalten. Danach ergeht der Schlussantrag des Generalanwalts. Mit dem Urteil des EuGH ist etwa drei bis sechs Monate nach Abhaltung der mündlichen Verhandlung zu rechnen.
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