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Wegfall Sonderabschreibung Stadterneuerung - im Ergebnis keine Verfassungswidrigkeit

Die erste Seite aktuellÖStZ 1999, 29 Heft 3 v. 1.2.1999

Im Erk vom 12.12.1998, B 342/98, hat sich der VfGH mit dem Wegfall der Sonderabschreibung für Stadterneuerungsmaßnahmen (Abschreibung auf zehn Jahre nach § 8 Abs 2 bzw auf fünfzehn Jahre nach § 28 Abs 3 Z 3 EStG 1988), herbeigeführt durch das Strukturanpassungsgesetz 1996 (siehe den damit eingefügten § 124a Z 2 EStG 1988), befasst. Er kam dabei zu folgenden Ergebnissen:

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