Die 6. MWSt-Richtlinie sah vom 1. 1. 1997 bis zum 31. 12. 1998 beim Normalsteuersatz einen Mindestsatz von 15 % vor. Die Kommission wurde gleichzeitig verpflichtet, einen Vorschlag über den danach geltenden Mindestsatz vorzulegen. Dem ist die Kommission im Dezember nachgekommen.