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Verordnung über Anteile an Pensionsinvestmentfonds

ÖStZ 1999, 687 Heft 24 v. 15.12.1999

Verordnung des BMF v. 23. 11. 1999

Aufgrund des § 108b Abs 2 Z 1 und Z 5 des EStG 1988, BGBl 1888/400, in der jeweils geltenden Fassung, des § 23g und des § 41 Investmentfondsgesetzes 1993, BGBl 1993/523, in der jeweils geltenden Fassung wird verordnet:

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