vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Generelle Verlustausgleichsbeschränkung nach § 2 Abs 2a EStG 1988 (zu 1StRefG 2000)

ÖStZ 1999, 646 Heft 24 v. 15.12.1999

Mit dem Steuerreformgesetz 2000 wird eine neue Verlustausgleichsbeschränkung eingeführt. Verluste aus Beteiligungen an Gesellschaften oder Gemeinschaften sind nicht mehr ausgleichsfähig, wenn der Steuervorteil aus der Beteiligung dominiert. Dies ist dann der Fall, wenn Beteiligungsmodelle mit Steuervorteilen aus Verlustzuweisungen beworben werden oder wenn bei einer allgemein angebotenen Beteiligung die Rendite nach Steuern (das ist jene unter Berücksichtigung des Renditevorteils aus einem Verlustausgleich) die Rendite vor Steuern (das ist jene ohne Berücksichtigung des Renditevorteils aus einem Verlustausgleich) übersteigt. Ergibt sich demnach ein Verlustausgleichsverbot, sind die betreffenden Verluste mit späteren positiven Einkünften aus der Beteiligung verrechenbar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!