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Versicherungsprämien iZm endfälligem Betriebskredit als Betriebsausgaben

ErlassrundschauÖStZ 1999, 632 Heft 23 v. 1.12.1999

EStG: § 4 Abs 4

Das BMF hat bereits in zwei Anfragebeantwortungen (vgl RdW 1990, 329, und RdW 1990, 394) seine Ansicht zum Ausdruck gebracht, dass Versicherungsprämien für Er- und Ablebensversicherungen dann Betriebsausgaben sind, wenn die Versicherung eindeutig dem Betrieb zuzuordnen ist.

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