Aufenthaltskosten, die von einem österr Veranstalter aufgrund eines Vertrages zwischen ihm und einem deutschen Unternehmen, welches sich darin für die Zurverfügungstellung eines amerikanischen Künstlers bei einer inländischen Veranstaltung verpflichtet hat, neben der an das deutsche Unternehmen zu zahlenden Vergütung vertragsgemäß übernommen werden, sind wie die Vergütung gem Art 4 DBA-Deutschland von der inländischen Abzugsbesteuerung gem § 99 EStG 1988 zu entlasten. Dies setzt jedoch voraus, dass die vom inländischen Veranstalter getragenen Aufenthaltskosten in gleicher Weise wie der Überweisungsbetrag eine Betriebseinnahme des deutschen Unternehmens darstellen und dies auch von der deutschen Finanzverwaltung so gesehen wird.