Renten aus deutschen Lebensversicherungsverträgen, die in Österreich ansässigen Versicherungsnehmern ausgezahlt werden, sind sowohl gem Art 13 Abs 1 DBA-Deutschland, BGBl 1955/221, sowie nach Art 18 Abs 1 des paraphierten neuen DBA-Deutschland in Österreich (Ansässigkeitsstaat) zu besteuern. Der Umstand, dass die Rentenzahlungen in Österreich erst ab Übersteigen des nach dem BewG kapitalisierten Rentenwertes steuerpflichtig werden, lässt kein deutsches Besteuerungsrecht für die Zeiträume der Steuerfreistellung in Österreich aufleben. (SWI 1999, 434).