EStG 1988: § 98 , § 99
Vergütungen, die von ausländischen Wissenschaftlern für deren Mitarbeit im Rahmen von Forschungsprojekten eines inländischen Universitätszentrums (ohne Eigenschaft eines Betriebes gewerblicher Art) bezogen werden, wobei die Arbeit schwerpunktmäßig in den jeweiligen Ansässigkeitsstaaten geleistet wird und in Wien lediglich koordinierende Zusammenkünfte stattfinden, unterliegen nicht der inländischen Abzugsbesteuerung, da diese wissenschaftliche Zusammenarbeit tatbestandsmäßig nicht von § 99 EStG 1988 erfasst wird. Zwar muss dabei von der Erfüllung des Verwertungstatbestandes gem § 98 EStG 1988 ausgegangen werden, doch stehen einer solchen steuerlichen Erfassung die dem Art 14 OECD-MA nachgebildeten Bestimmungen der österr DBA entgegen. (SWI 1999, 421)