Der Beitrag befasst sich mit der Erweiterung des Gebührentatbestandes durch das StRefG 2000; diese trat mit 1. 10. 1999 in Kraft. Bei fristgerechter Einreichung des Jahresabschlusses zum 31. 12. 1998 bis spätestens 30. 9. 1999 fiel folglich noch keine Eingabengebühr an.