Nach verbreiteter Ansicht fallen für die Einreichung des Jahresabschlusses zum Firmenbuch eine Eingabengebühr (je nach Rechtsträger in unterschiedlicher Höhe) und eine Eintragungsgebühr an. Der Autor überprüft die Richtigkeit dieser Aussage im Lichte der Entscheidung des OLG Wien vom 12. 8. 1998 und gibt darüber hinaus einen Überblick über die Offenlegungskosten.