Das österreichische Erbschaftssteuerrecht bietet im Vergleich zur deutschen Rechtslage beachtliche Vorteile bei der Errichtung einer Privatstiftung. Sofern allerdings neben dem öErbStG aufgrund unbeschränkter, erweiterter unbeschränkter, beschränkter oder erweiterter beschränkter Erbschaftssteuerpflicht des Stifters auch deutsches Erbschaftssteuerrecht zur Anwendung gelangt, werden nach Auffassung der Autoren die vom österreichischen Gesetzgeber gebotenen Anreize zur Stiftungserrichtung im Ergebnis grundsätzlich zunichte gemacht.