Der Artikel informiert über die - drei Monate nach Inkrafttreten des § 50a Abs 7 dEStG - im Entwurf des Steuerbereinigungsgesetzes 1999 vorgesehene rückwirkende Aufhebung dieser Bestimmung.
Der Artikel informiert über die - drei Monate nach Inkrafttreten des § 50a Abs 7 dEStG - im Entwurf des Steuerbereinigungsgesetzes 1999 vorgesehene rückwirkende Aufhebung dieser Bestimmung.