In Art 13 Abs 6 des DBA-Entwurfes ist eine dem OECD-Musterabkommen fremde Sondervorschrift enthalten, die auf die im innerstaatlichen Recht Österreichs und Deutschlands geregelte Wegzugsbesteuerung für Beteiligungen (§ 31 Abs 2 Z 2 EStG bzw § 6 Abs 1 dAStG) Bezug nimmt. Diese abkommensrechtliche Sondervorschrift für die Wegzugsbesteuerung wird im Beitrag kritisch gewürdigt.