Der Beitrag geht folgender Fragestellung nach: Eine empfangene Vorleistung und der damit in Zusammenhang stehende Umsatz fallen in unterschiedliche Besteuerungszeiträume. Steht die Vorleistung bis zur tatsächlichen Ausführung des Umsatzes mit einem steuerfreien (und damit vom Vorsteuerabzug ausschließenden) oder mit einem steuerpflichtigen (und zum Vorsteuerabzug berechtigenden) Umsatz im Zusammenhang?