Im Zusammenhang mit der im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 1998 eingeräumten Optionsmöglichkeit zur Steuerpflicht von Grundstückslieferungen ist ua die Frage diskutiert worden, ob sich die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer erhöht, wenn der Erwerber des Grundstückes sich vertraglich verpflichtet, die gesamte Grunderwerbsteuer allein zu tragen. Nach Ansicht des Autors kommt dem Veräußerer insoweit ein wirtschaftlich relevanter Vorteil zu, der genauso wie der Kaufpreis selbst umsatzsteuerliches Entgelt darstelle.