Seitens des BMF ist beabsichtigt, in einem Erlass einzelne umsatzsteuerrechtliche Bestimmungen des StRefG 2000 an Hand von Beispielen zu erläutern (Ort der Lieferung, Leistung für das Unternehmen, Erwerbs- und Lieferschwelle, Dreiecksgeschäft). Diese werden im Beitrag wiedergegeben und kommentiert.