In ÖStZ 15/1999 hat Scheiner zu einem Artikel von Pircher/Partl (ÖStZ 13/1999) Stellung genommen und dabei die Meinung vertreten, dass im Anwendungsbereich des UStG 1994 (idF ab AbgÄG 1997) bei der Aufgabe der unecht befreiten Privatnutzung von Gebäuden der Vorsteuerabzug nur zeitanteilig (in Raten) zu gewähren sei. Diese Auffassung finde nach Ansicht der Verfasser weder in der 6. MWSt-Richtlinie noch im UStG 1994 (idF BGBl I 1999/28) Deckung.