Durch das StRefG 2000 wurde mit § 2 Abs 2a EStG eine Beschränkung der Verlustverrechnung (Verlustausgleich und Verlustvortrag) bei Verlustbeteiligungsgesellschaften oder ähnlichen Modellen eingeführt. Nach einer Wiedergabe des Gesetzeswortlautes und der Erläuterungen geht der Beitrag auf die einzelnen Tatbestandsmerkmale dieser Bestimmung ein.