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Gewinnverteilung bei Mitunternehmerschaften (Sulz, SWK 26/1999, S 589)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1999, 598 Heft 22 v. 15.11.1999

Der steuerliche Gewinn der Mitunternehmerschaft weicht durch eine Mehr-Weniger-Rechnung regelmäßig vom handelsrechtlichen Gewinn ab. Ausgehend von der Frage, wie diese Mehr-Weniger-Rechnung auf die Gesellschafter zu verteilen sei, kommt der Autor zum Ergebnis, dass besonderen handelsrechtlichen Gewinnverteilungsvereinbarungen steuerlich betragsmäßig grundsätzlich zu folgen sei und daher eine Mehr-Weniger-Rechnung nach dem Gewinnverteilungsschlüssel für einen Restgewinn auf die Gesellschafter zu verteilen ist.

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