In der Abhandlung werden die Sonderausgaben an den systemtragenden Prinzipien der Einkommensteuer (Leistungsfähigkeit, Allgemeinheit und Gleichmäßigkeit) geprüft. Diese Prüfung ergebe, dass einige der im § 18 EStG taxativ aufgezählten Ausgabenarten durchaus mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip in Verbindung gebracht werden können, andere jedoch hinsichtlich ihrer volkswirtschaftlichen Sinnhaftigkeit und Aktualität zu überprüfen wären.