In eine Replik zu Langheinrich/Ryda, „Bieten die weisungsfreien Berufungssenate eine ausreichende Garantie für die normengerechte Anwendung der Steuergesetze?“ (FJ 1999, 189), setzt sich der Autor mit der praktischen Handhabung der Rechtsschutzinstrumentarien, der Interpretation der einfachgesetzlichen Vorschriften und dem Weg zur Einführung einer Finanzgerichtsbarkeit auseinander.