Die Steuerreform 2000 hat Pensionsinvestmentfonds (PIFs) mit zahlreichen Steuerbegünstigungen versehen. Im Gegenzug ist jedoch dem PIF-Sparer der Zugriff auf das angesparte Kapital bis zum Pensionsantritt grundsätzlich verwehrt. Erst dann profitiert er von einer privaten Zusatzpension.