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Pensionsinvestmentfonds nach der Steuerreform 2000

ÖStZ 1999, 582 Heft 22 v. 15.11.1999

Die Steuerreform 2000 hat Pensionsinvestmentfonds (PIFs) mit zahlreichen Steuerbegünstigungen versehen. Im Gegenzug ist jedoch dem PIF-Sparer der Zugriff auf das angesparte Kapital bis zum Pensionsantritt grundsätzlich verwehrt. Erst dann profitiert er von einer privaten Zusatzpension.

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