In der Frage, wie Kostenersätze für Reparaturleistungen bei Leasingfahrzeugen USt-rechtlich zu beurteilen sind (Schadenersatz oder Leistungsentgelt), hat der VwGH in seinem Erkenntnis vom 24. 9. 1999, 98/14/0121, entschieden, dass von einem dem Leasingnehmer zugewendeten Vorteil gesprochen werden muss, wenn die Instandsetzungsverpflichtung den Leasingnehmer trifft und der Leasinggeber die Reparatur des Leasingobjektes durchführen lässt. Der vom Leasinggeber geforderte Ersatz stellt das darauf entfallende Leistungsentgelt dar (vgl dazu Ruppe, UStG 1994, § 1 Tz 175; Kolacny/Scheiner, Umsatzsteuerliche Probleme des Leasingvertrages, in Egger/Krejci, Das Leasinggeschäft, 561).