DBA-Spanien: Art 11 Abs 3 , DBA-Brasilien: Art 11 und Art 23
1. Teilwertabschreibung Spanische Staatsanleihen:
Eine inländische GmbH (Erzeugungs- und Handelsbetrieb) erwarb 1993 Spanische Staatsanleihen mit Endfälligkeit 7/94 (Restlaufzeit 10 Monate) um rund S 50 Mio. Gleichzeitig mit Erwerb schloß sie zur Kurssicherung des genannten Betrages, einschließlich der bis zur Tilgung daraus erfließenden Zinsen, ein Devisentermingeschäft (DTG) ab, das zeitlich auf die Restlaufzeit abgestimmt war. Aus dem niedrigeren Verkaufskurs aufgrund des DTG resultierten 1993 und 1994 Teilwertabschreibungen von zusammen rd S 2,3 Mio die Zinsengutschriften betrugen 1993 und 1994 zusammen rd S 4,5 Mio. Strittig ist, ob die angeführten Teilwertabschreibungen mit den Zinsengutschriften gegenzuverrechnen und nur der Saldo daraus gem Art 11 Abs 3 DBA-Spanien idF vor 1995 von der Besteuerung freizustellen ist, oder der ungeschmälerte Zinsenbetrag von rd S 4,5 Mio.