Bei Lehrbeauftragten liegen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit unabhängig vom individuellen zeitlichen Ausmaß des Lehrauftrages vor, wenn die Lehrveranstaltung (Unterrichtsveranstaltung) Teil eines mindestens zweisemestrigen Lehrgangs bzw Studiums ist (vgl Rz 993 LStRL 1999). Einkünfte einer in Deutschland ansässigen deutschen Staatsbürgerin für einen in einem solchen Lehrgang angenommenen Lehrauftrag, der in Blockform erfüllt wird und lediglich vier Mal pro Jahr eine Anwesenheit im Inland für ein bis zwei Tage erfordert, unterliegen daher grundsätzlich der inländischen Lohnsteuerpflicht. Diese Steuerpflicht wird durch Art 9 Abs 1 DBA-Deutschland nicht eingeschränkt. Gem Z2.4. des Erlasses des BMF v 5. 10. 1998, AÖFV 1998/186, kann jedoch der inländische Lohnsteuerabzug unterbleiben, wenn eine schriftliche Erklärung der Lehrbeauftragten vorliegt, dass ihre inländischen Einkünfte nach Abzug allfälliger von ihr getragener und belegmäßig nachgewiesener Unterkunfts- und Reisekosten den Jahresgrenzbetrag von 47.000S nicht übersteigen. (SWI 1999, 374)