Zahlreiche Regelungen der allgemeinen - materiellen - Bestimmungen der BAO haben vorwiegend im Verhältnis zum Ausland Bedeutung. Aber auch verfahrensrechtliche Vorschriften enthalten in ihrem Tatbestand mitunter internationale Bezüge. Im Beitrag wird anhand ausgewählter Beispiele gezeigt, dass die zweite Auflage des BAO-Kommentars von Ritz den internationalen Bezügen im Vergleich zur Vorauflage noch größere Aufmerksamkeit schenkt.